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OVG Saarland, 10.05.2000 - 2 V 6/00 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Rechtmäßigkeit der Baugenehmigung zum Neubau eines Gewächshauses; Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör im Verwaltungsverfahren; Verstoß gegen das Rücksichtnahmegebot im Baurecht
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VG Saarlouis, 04.04.2000 - 5 F 10/00
- OVG Saarland, 02.05.2000 - 2 V 6/00
- OVG Saarland, 10.05.2000 - 2 V 6/00
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (3)
- BVerwG, 16.03.1995 - 4 C 3.94
Werbetafel - Plakatwerbung - Bebauungsplan - Kerngebiet - Maß der baulichen …
Auszug aus OVG Saarland, 10.05.2000 - 2 V 6/00
Dies bedarf jedoch ebensowenig einer weiteren Vertiefung wie die Frage, ob auch ohne Zuordnung des Friedhofes zu einer der in den Baugebietsbestimmungen aufgeführten Nutzungsarten schon sein Vorhandensein als Bestandteil der konkreten örtlichen Situation in der hier maßgeblichen näheren Umgebung sowie der Umstand, daß eine Nachbarschaft von Friedhöfen und Gärtnereien nichts Ungewöhnliches ist, Veranlassung geben könnten, einen auffälligen Kontrast der Gärtnerei zu der Umgebungsbebauung zu verneinen, wie er Voraussetzung für die Einstufung dieses Betriebes als Fremdkörper wäre (vgl. BVerwG, Urteil vom 15.2.1990, BRS 50 Nr. 75; vgl. im übrigen zur Berücksichtigung der konkreten örtlichen Situation bei der Bestimmung der Eigenart eines Baugebietes in Anwendung von § 15 BauNVO BVerwG, Urteil vom 16.3.1995, BRS 57 Nr. 175). - BVerfG, 27.05.1998 - 2 BvR 378/98
Erfolglose Verfassungsbeschwerde der Partei "Die Grauen"
Auszug aus OVG Saarland, 10.05.2000 - 2 V 6/00
Da das Gericht nicht verpflichtet ist, sich mit jedem Vorbringen in den Entscheidungsgründen ausdrücklich zu befassen, kann sich Gegenteiliges nur aus besonderen Umständen ergeben (so BVerfG, Beschluß vom 27.5.1998, NVwZ-RR 1999, 217 [BVerfG 27.05.1998 - 2 BvR 378/98] m.w.N.; im Anschluß hieran Senatsbeschlüsse vom 16.7.1999 - 2 Q 22/99 - und vom 12.4.2000 - 2 V 3/00 -). - OVG Saarland, 16.07.1999 - 2 Q 22/99
Auszug aus OVG Saarland, 10.05.2000 - 2 V 6/00
Da das Gericht nicht verpflichtet ist, sich mit jedem Vorbringen in den Entscheidungsgründen ausdrücklich zu befassen, kann sich Gegenteiliges nur aus besonderen Umständen ergeben (so BVerfG, Beschluß vom 27.5.1998, NVwZ-RR 1999, 217 [BVerfG 27.05.1998 - 2 BvR 378/98] m.w.N.; im Anschluß hieran Senatsbeschlüsse vom 16.7.1999 - 2 Q 22/99 - und vom 12.4.2000 - 2 V 3/00 -).